nach LVS Bayern, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, Fachbereich Immobilienbewertung
Basishonorar:
Bei einem Objektwert bis 1 Mio. €
Sockelbetrag 2.400,00 €
Plus 0,22 % des Objektwertes (ohne Instandhaltungsstau/Schäden/Mängel)
Bei einem Objektwert über 1 Mio. €
Sockelbetrag 3.500,00 €
Plus 0,11 % des Objektwertes (ohne Instandhaltungsstau/Schäden/Mängel)
Dieses Basishonorar wird mit dem Objektfaktor multipliziert:
Keine Besonderheiten 1,0
Wohnungs/Teileigentum 1,2
Erbbaurechte 1,5
Gemischte Objektnutzung 1,1
Bewertung von Rechten/Lasten 1,2
Aktualisierung früh. Gutachten 0,8
Zeithonorar Stundensatz 176,00 €/h
Auslagen und Nebenkosten (Porto, Fahrkosten, Behördengebühren) werden nach
den entstandenen Kosten berechnet
Zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer